Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen («AGB») ergänzen die Vereinbarung zwischen der Jobiq AG Jobiq («nachfolgend «JOBIQ») und ihren Kunden und kommen auf sämtliche Dienst­leistungen der JOBIQ zur Anwendung. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen JOBIQ und dem Kunden bzw. mit Inan­spruchnahme der Leistung gelten die AGB als genehmigt.

1. Inseratedisposition

1.1. Inhalt und Veröffentlichung von Inseraten

  • Der Kunde bestimmt die Auswahl der Medienanbieter aus dem vorhandenen Angebot. Er ist gehalten, sich über die Insertionsbedingungen der ausgewählten Medienanbieter zu informieren.
  • Der Kunde ist für den Inhalt seiner Stellenausschreibungen verantwortlich. Stellenausschreibungen dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere kein geistiges Eigentum und keine Persönlichkeitsrechte, verletzen. Mit dem „Gut-zum-Druck“ bzw. dem „Gut-zu-Online“ bestätigt der Kunde die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Insertion vorgesehenen Stellenausschreibungen und übernimmt dafür die Verantwortung.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle Insertionsaufträge für Stellenausschreibungen über JOBIQ zu tätigen und dabei nach Möglichkeit die Applikation von JOBIQ einzusetzen.
  • Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Leistungen von JOBIQ unterliegen den Datenschutzbestimmungen gemäss Kapitel 6 «Datenschutz». JOBIQ selber tritt in den von ihr publizierten Inseraten sowie in den von ihr betriebenen Karrierecenters gegenüber Dritten nicht in Erscheinung. Deshalb liegt es in der Verantwortung des Kunden, den Umgang mit Personendaten gemäss Kapitel 6 in seiner eigenen Datenschutzerklärung sinngemäss darzustellen.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Personendaten, die ihm Stellenbewerber zukommen lassen. Dasselbe gilt für Personendaten, die der Kunde über Cookies oder Tags erhebt, welche in die von ihm bereitgestellten Inserate oder Karrierecenters integriert sind.

1.2. Inseratevergütung

  • Die Vergütung für Inserate (die „Inseratevergütung“) bestimmt sich nach dem Tarif des
  • entsprechenden Medienanbieters. JOBIQ gibt Mengenrabatte vollumfänglich an den Kunden weiter.
  • Der Kunde nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass die Medienanbieter die
  • Dienstleistungen von JOBIQ durch Kommissionen vergüten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die an JOBIQ ausgezahlten Kommissionen.

1.3. Fehlermeldung

  • Durch JOBIQ verursachte Fehler in der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen sind JOBIQ innert zehn Tagen nach der ersten Veröffentlichung durch den Kunden zu melden.
  • Dem Kunden steht ein Anspruch auf nochmalige, korrekte Veröffentlichung über dasselbe Medium zu.

2. Nutzung von Applikationen

2.1. Spezifikation und Abnahme

  • JOBIQ passt die von Kunden genutzten Applikationen auf die Bedürfnisse des Kunden an, soweit dies zwischen den Vertragspartnern vereinbart wird. JOBIQ bietet auch Schnittstellen zu anderen vom Kunden eingesetzten Applikationen an. Die Anforderungen an die Parametrisierung sowie an Schnittstellen sind in einem Vertragsanhang festzuhalten.
  • Nach Abschluss der kundenspezifischen Parametrisierung macht JOBIQ die Applikation für die Abnahme durch den Kunden online zugänglich und zeigt dies dem Kunden schriftlich an. Der Kunde prüft innerhalb von zehn Tagen seit Erhalt der Anzeige die Applikation und informiert JOBIQ innerhalb derselben Frist über entdeckte Mängel.
  • JOBIQ behebt die vom Kunden bei der Abnahmeprüfung entdeckten Mängel und macht die Applikation erneut für die Abnahme durch den Kunden online zugänglich. Mit der erneuten Mitteilung der Abnahmebereitschaft beginnt eine neue zehntägige Frist für die Prüfung und Mängelrüge. Auch anlässlich der zweiten und jeder weiteren Abnahme ist der Kunde berechtigt, Mängel zu rügen und deren Nachbesserung zu verlangen.

2.2. Hosting

  • Die Applikation wird im Auftrag von JOBIQ extern gehostet. Das Hosting erfolgt in einem professionellen Rechenzentrum, das einen hohen Sicherheitsstandard bietet und die anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Der Zugang erfolgt über ein passwortgeschütztes Webinterface. Der Internetzugang zur Applikation ist Sache des Kunden.

2.3. Verfügbarkeit der Applikation

  • Die Applikation beruht auf Informatiksystemen von JOBIQ und von Dritten, weshalb JOBIQ die ununterbrochene Verfügbarkeit nicht garantieren kann.
  • Der Kunde meldet Störungen und Unterbrechungen umgehend nach Kenntnisnahme.
  • JOBIQ bemüht sich, Unterbrüche der Verfügbarkeit zu vermeiden und möglichst kurz zu halten sowie Störungsmeldungen der Kunden umgehend zu bearbeiten.

2.4. Verantwortung des Kunden

  • Der Kunde behandelt die ihm zugewiesenen Zugangsberechtigungen vertraulich und macht sie Dritten nicht zugänglich. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der unautorisierten Verwendung seiner Zugangsberechtigung durch Dritte bzw. infolge von Funktionsstörungen seines Datenverarbeitungssystems.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zugangsberechtigung von Personen gelöscht wird, welche das Unternehmen verlassen oder nicht mehr zur Erteilung von Insertionsaufträgen befugt sind.

3. Verfügbarkeit und Haftung von JOBIQ

3.1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht jederzeit fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. JOBIQ übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen.

3.2. JOBIQ kann den Zugang zu den Dienstleistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Applikation oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3.3. JOBIQ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung unbeschränkt.

3.4. JOBIQ haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden, soweit für die Beschaffenheit eines Produktes keine Garantie übernommen wurde, soweit kein arglistig verschwiegener Mangel oder kein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorlag. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet JOBIQ nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige mittelbare Schäden sowie der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von JOBIQ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3.5. JOBIQ schließt jegliche Haftung für Angebote Dritter aus.

3.6. Kann der Grund einer fehlerhaften Veröffentlichung von Stellenausschreibungen dem Kunden zugerechnet werden, besteht kein Anspruch des Kunden gegenüber JOBIQ oder dem Medienanbieter. Stellt ein Medienanbieter die Geschäftstätigkeit teilweise oder ganz ein, bevor sämtliche Insertionsaufträge des Kunden korrekt abgewickelt wurden, setzt sich JOBIQ im Interesse des Kunden ein für eine Rückerstattung des auf diese Insertionen entfallenden Entgelts oder eine Abwicklung über einen vergleichbaren Medienanbieter ohne Zusatzkosten. Der Kunde hat gegenüber JOBIQ keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadenersatz.

3.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch JOBIQ und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

4. Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Fall eines Mangels werden wie folgt beschränkt:

4.1. Im Fall eines Mangels sind die Gew.hrleistungsansprüche des Kunden zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt. Minderungsansprüche des Kunden bestehen auch im Fall der fehlgeschlagenen Nachbesserung nicht.

4.2. Gewährleistungsansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels der Leistung von JOBIQ nach diesem Vertrag verjähren nach einem Jahr.

5. Datenschutz

Beide Vertragspartner verpflichten sich, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sämtliche anwendbaren Verpflichtungen im Zusammenhang mit Datenschutz einzuhalten.

5.1. JOBIQ erhebt im Rahmen des Einrichtungsprojektes die für die Erstellung eines Kundenkontos notwendigen Daten. Dies sind insbesondere die Vor- und Nachnamen sowie die Email-Adressen der entsprechenden Mitarbeiter des Kunden sowie ein entsprechendes Passwort für das Log-In. Zusätzlich kann JOBIQ Rekrutierungskontakte erfassen. Der Verwendungszweck dieser Personendaten ist wie folgt limitiert: Management der User- Lizenzen und der Zugriffsberechtigungen, Darstellung der Rekrutierungskontakte in den Inseraten sowie applikationsspezifische Kommunikation per Email.

5.2. Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, angemessene Sorgfalt walten zu lassen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte und die möglicherweise daraus entstehenden Schäden ist der Kunde verantwortlich, falls er nicht nachweisen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, JOBIQ unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.

5.3. JOBIQ und die zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen bestimmten Medien einschliesslich der durch JOBIQ gehosteten Stellenmärkte – sind berechtigt, Daten über die Nutzung der Stellenanzeigen zwecks Messung der Performance der jeweiligen Stellenanzeigen sowie zwecks Optimierung ihrer Dienstleistungen zu erheben und zu nutzen. Zu diesem Zweck sind JOBIQ sowie die zur Veröffentlichung ausgewählten Medien berechtigt, Tags in die Stellenanzeigen zu integrieren. Die von JOBIQ und/oder ihren technischen Dienstleistern integrierten Tags ermöglichen es JOBIQ, Stellenanzeigen zu identifizieren und deren Nutzung über die verschiedenen Medien hinaus zu messen. Sofern JOBIQ und/oder ihre technischen Dienstleister in diesem Zusammenhang Personendaten erheben und verarbeiten, ist JOBIQ zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Für die Messung der Nutzung der Stellenanzeigen durch die zur Veröffentlichung ausgewählten Medien gelten die Datenschutzbestimmungen des betreffenden Mediums. JOBIQ schliesst für die Nutzung von Daten durch die Medien und ihre technischen Dienstleister jegliche Gewährleistung aus.

6. Schlussbestimmungen

  • Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. JOBIQ und der Kunde verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren nach dem gemeinsamen Verständnis der Parteien bei Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
  • Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.

Zürich, November 2019 – JOBIQ AG