Seit Mitte 2018 besteht die Stellenmeldepflicht. Damit müssen Unternehmen, die in Berufen mit höherer Arbeitslosigkeit Stellen zu besetzen haben, diese zuerst bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV melden. Während dieser fünf Tage können sich ausschliesslich beim RAV gemeldete Arbeitssuchende um die Stelle bewerben. Gleichzeitig empfiehlt das RAV während drei Tagen geeignete Arbeitssuchende und kann ihre Dossiers an das Unternehmen senden. Für beide Seiten ergibt sich so die Gelegenheit, schnell eine offene Stelle zu besetzen respektive eine neue Arbeitsstelle zu finden. Ist die fünftägige Frist abgelaufen ohne passende Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, kann die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.
Stellenmeldepflicht ändert jedes Jahr
Die entsprechende Verordnung wird jeweils an die wirtschaftliche Situation angepasst. Seit 1. Januar 2021 gilt die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit. Weil sich die Arbeitslosenquote in den verschiedenen Berufsgattungen verändert, variieren auch die meldepflichtigen Berufe. Als Recruiter können Sie auf arbeit.swiss mit dem Check-Up 2021 überprüfen, ob Ihre freie Stelle meldepflichtig ist. Dort finden Sie auch die Liste meldepflichtiger Berufsarten mit den zugehörigen Berufsbezeichnungen für 2021.
Hier gilt es allerdings zu beachten, dass diese Liste erst einen ersten Anhaltspunkt gibt. Der abschliessende Entscheid, ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht, gibt Ihnen das zuständige RAV. Es prüft dies anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten der auszuschreibenden Stelle.
Vorteile für Unternehmen
- Für die Unternehmen bietet die Stellenmeldepflicht eine Chance, offene Stellen schnell mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu besetzen und den Rekrutierungsprozess zu verkürzen. Im Grunde vergrössern Sie bei den meldepflichtigen Berufen Ihren Talentpool um die geeigneten Stellensuchenden, die beim RAV registriert sind.
- Beauftragen Sie zur Vermittlung von Bewerbenden eine Jobplattform, so übernimmt diese die Abklärung der Stellenmeldepflicht beim RAV oder weiss bereits aufgrund der grösseren Erfahrung, ob eine Stelle meldepflichtig ist.
- Müssen Sie die offene Stelle dringlich neu besetzen, können Unternehmen oder die Arbeitsvermittler sich im Portal arbeit.swiss registrieren und dort selbst nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen und diese kontaktieren.
Wann besteht keine Meldepflicht?
Wie jede Regelung gibt es für die Stellenmeldepflicht auch Ausnahmen. So müssen diejenigen Stellen nicht gemeldet werden, die mit internen Mitarbeitenden besetzt werden, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen oder Konzern gearbeitet haben oder wenn für die Stelle Personen angestellt werden, die mit einem Zeichnungsberechtigten im Unternehmen partnerschaftlich verbunden oder verwandt beziehungsweise verschwägert sind. Ebenso besteht keine Meldepflicht, wenn die Beschäftigung bloss zwei Wochen dauern soll oder die Stelle durch eine Person besetzt wird, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet ist.
Unpassende Bewerbungen
Teils besteht von Seiten der Unternehmen die Befürchtung, dass mit der Stellenmeldung vom RAV eine grosse Menge an unpassenden Bewerbungsdossiers vermittelt werde und so viel zusätzliche Arbeit auf die Recruiter zukomme. In den vergangenen zwei Jahren hat sich diese Befürchtung kaum bestätigt. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass die Jobbeschreibungen möglichst präzise und umfassend sind. Dies hilft übrigens nicht bloss den RAV-Mitarbeitenden zur Selektion der passenden Stellensuchenden, sondern auch allen potenziellen Bewerbenden. Damit verringert sich auch Ihr Arbeitsaufwand nach den fünf Tagen der Meldepflicht während der öffentlichen Stellenausschreibung.
Gegenüber dem vergangenen Jahr hat sich die Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2021 deutlich verlängert. Grund ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit aufgrund der Covid-19-Krise. Alle Berufe, die bereits 2020 meldepflichtig waren, sind dies auch in diesem Jahr. Neu dazu gekommen sind besonders Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen wie etwa das Gastgewerbe oder der Detailhandel, Berufe in den Bereichen Kunst und Unterhaltung sowie Berufe in der Reisebranche.
Stellen nicht gemeldet
Was geschieht, wenn Unternehmen Stellen, die der Meldepflicht unterliegen, nicht melden oder die Sperrfrist nicht beachten? In diesem Falle droht eine hohe Busse, die bis zu 40’000 Franken betragen kann. Dasselbe ist der Fall, wenn Recruiter einen geeigneten Stellensuchenden nicht zum Bewerbungsgespräch einladen oder seine Eignung nicht abklären.